Klasse B197 (Kombi aus Schaltwagen und Automatik)
B197
Automatik trifft Schaltung: der B197-Führerschein
Wenn Du den Führerschein lieber mit Automatik machen und später trotzdem weltweit Schaltwagen fahren möchtest, haben wir genau das Richtige für Dich: den Führerschein mit Automatik mit der Schlüsselzahl 197.
Und so funktioniert das Ganze beim B197-Führerschein: Du machst Deine komplette Fahrausbildung und die praktische Prüfung auf einem Automatikfahrzeug. Mindestens zehn Fahrstunden (à 45 Minuten) absolvierst Du auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe. Diese Stunden werden einfach in Deine Ausbildung integriert – es sind keine zusätzlichen Stunden.
Nach einem internen, mindestens 15-minütigen Fahr-Test wird Dir von der Fahrschule bescheinigt, dass Du auch auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst unterwegs sein kannst. Dieser Test wird direkt von Deinem Fahrlehrer durchgeführt und ist keine externe Prüfung.
Bestehst Du den fahrschulinternen Test auf dem Schaltwagen und die praktische Fahrprüfung auf dem Automatikfahrzeug, darfst Du mit dem Führerschein B197 weltweit mit einem Automatik- und Schaltwagen fahren.
Im Folgenden findest Du zusammengefasst alle Informationen zur Ausbildung, dem Stundenpensum, den Voraussetzungen und den Merkmalen der Führerscheinklasse B197:
Alle Infos zur Klasse B197:
AUSBILDUNG
- Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim begleiteten Fahren (BF17)
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
- Eingeschlossene Klassen: AM, L
STUNDENPENSUM
Theorie
- Doppelstunden à 90 Minuten
- Bei Ersterteilung: 12 Theoriestunden
- Bei Erweiterung: 6 Theoriestunden
- Zusatzstoff: 2 Theoriestunden
Praxis
- Übungsstunden: nach Bedarf
- Überlandfahrt: 5 Fahrten
- Autobahnfahrt: 4 Fahrten
- Dunkelfahrt: 3 Fahrten
- Mindestens 10 Fahrstunden werden dabei auf einem Schaltfahrzeug absolviert
VORAUSSETZUNGEN
- Biometrisches Passfoto
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Kurs
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
MERKMALE
- Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A
- Zulässige Gesamtmasse: max. 3.500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
Anhängerregelung
- Anhänger mit zulässigem Gesamtgewicht von max. 750 kg immer erlaubt
- Anhänger mit zulässigem Gesamtgewicht über 750 kg erlaubt, wenn zulässiges Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg beträgt
Generelle INFO
- Bei Erweiterung von B197 auf eine aufbauende Klasse (zum Beispiel BE, C oder D) erhält man für die entsprechende Klasse eine Automatikbeschränkung, sofern die entsprechende Prüfung mit einem Automatikfahrzeug abgelegt wird
- B197 bewirkt somit keine automatische Einschränkungsbefreiung für aufbauende Erweiterungsklassen